Pflegegrad: Kostenerstattung der Pflegekasse

Pflegegrade und die finanzielle Kostenerstattung im Rahmen der Leistungsbeträge, alter Mann im Rollstuhl, wird durch den Wald geschoben.

Die fünf Pflegegrade: Was und wann zahlt die Pflegekasse?

Um die Pflegeleistungen besser an die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen anzupassen, trat im Jahr 2019 die 2. Stufe der Pflegereform in Kraft. Besonders die pflegebedürftigen Menschen mit Demenz oder anderweitigen psychischen Alterskompetenzeinschränkungen profitieren seither von der neuen Reform.

Seit dem 01. Juli 2025 gibt es auch Veränderungen bei der Verhinderungspflege: es gibt ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.

Von den alten Pflegestufen zu den neuen Pflegegraden

Psychische und physische Pflegebedürftigkeit wird nun endlich gleichgestellt!
Die alten Pflegestufen 1, 2 und 3 wurden durch 5 Pflegegrade – sprich Pflegegrad 1, 2, 3, 4, und 5 ersetzt. Lesen Sie mehr zu diesem Gesetz und der Überleitung bezüglich der Pflegegrade im § 140 Sozialgesetzbuch 11 (GB XI).

Die Umwandlung von Pflegestufe zu Pflegegrad

  • Pflegestufe 0 und 1 werden zu Pflegegrad 2
  • Pflegestufe 1 plus eingeschränkte Alltagskompetenz wird zu Pflegegrad 3
  • Pflegestufe 2 wird zu Pflegegrad 3
  • Pflegestufe 2 plus eingeschränkte Alltagskompetenz wird zu Pflegegrad 4
  • Pflegestufe 3 wird zu Pflegegrad 4
  • Pflegestufe 3 plus eingeschränkte Alltagskompetenz wird zu Pflegegrad 5
  • Pflegestufe 3 plus Härtefall wird zu Pflegegrad 5

Pflegegrad Kostenerstattung – Wie viel Leistung steht pro Pflegegrad zur Verfügung?

Mit einem neuen Prüfverfahren – dem NBA (Begutachtungsassessment) – prüfen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), anhand eines Fragenkataloges, die noch verfügbare Selbstständigkeit des oder der Pflegebedürftigen (MEDICPROOF bei privat Versicherten). Beim MDK werden 6 Module abgefragt:
Mobilität (10 %), kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (gemeinsam 15 %), Selbstversorgung (40 %), der Umgang und die Bewältigung mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20 %) sowie die Gestaltung des Alltagslebens und die Pflege sozialer Kontakte (15 %).

Die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen im NBA-Punktesystem gemessen

  • Pflegegrad 1 mit 12,5 bis unter 27 Punkten: geringe Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 2 mit 27 bis unter 47,5 Punkten: erhebliche Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 3 mit 47,5 bis unter 70 Punkten: schwere Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 4 mit 70 bis unter 90 Punkten: schwerste Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 5 mit 90 bis 100 Punkten: schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Pflegegrade und die finanzielle Kostenerstattung im Rahmen der Leistungsbeträge

Während Pflegesachleistungen für ambulante Pflegedienste gedacht sind, ist das Pflegegeld für Versicherte, im Rahmen der häuslichen Pflege durch Angehörige, Bekannte, Ehrenamtliche, etc. gedacht.

Da es auf unserer Website ausschließlich um die Verhinderungspflege geht, werden wir diesen Themenabschnitt ausschließlich fokussieren. Man benötigt mindestens Pflegegrad 2, um einen Anspruch auf Verhinderungspflege für bis zu 56 Tage, 8 Wochen) im Jahr geltend machen zu können. Diese Kosten können Begünstigte rückwirkend geltend machen.

Pflegegrad 1: Kostenerstattung

Monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel (z.B. für Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel) und 131 € für Betreuungs- und Entlastungsleistungen (z.B. Hauswirtschaft oder Grundpflege, Alltagsbegleitung oder auch Einkaufshilfe). Der Entlastungsbetrag kann angespart werden und bis zum 30.06. des Folgejahrs genutzt werden.

Es besteht kein direkter Anspruch auf Kurzzeitpflege aus der Pflegeversicherung. Ausnahmen bestätigen jedoch diese Regel:
z. B. kann die Krankenkasse bei schwerer Erkrankung oder unter bestimmten Bedingungen nach einem Krankenhausaufenthalt die Kosten für die Kurzzeitpflege übernehmen.

Pflegebedürftige in einer ambulant betreuten Wohngruppe können einmalig bis zu 4180 Euro für die Wohnraumanpassung, Hilfsmittel, Haltegriffe, etc. beantragen. Der Zuschuss gilt pro Maßnahme. Wenn mehrere pflegebedürftige Personen in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben, kann der Zuschuss für bis zu vier Personen beantragt werden. Das entspricht einem Höchstbetrag an Zuschuss von insgesamt 16.720 Euro. Zusätzlich gibt es für die Organisation einer Präsenzkraft einen monatlichen Wohngruppenzuschlag in Höhe von 224 Euro.

Ein Zuschuss zum Hausnotrufsystem ist auf Antrag bei der Pflegekasse monatlich bis zu 25,50 Euro abrufbar.

Für digitale Pflegeanwendungen stehen bis zu 53 € monatlich zur Verfügung.

Pflegegrad 2: Kostenerstattung

Monatlich 131 € für Betreuungs- und Entlastungsleistungen (z.B. Hauswirtschaft oder Grundpflege, Alltagsbegleitung oder auch Einkaufshilfe). Der Entlastungsbetrag kann angespart und bis zum 30.06. des Folgejahrs genutzt werden.

Es besteht Anspruch auf Pflegesachleistungen für Kurzzeit- Tages- und Nachtpflege. Pflegebedürftige oder die Angehörigen von Pflegebedürftigen können statt Pflegesachleistungen ein Pflegegeld für die Pflege zu Hause beantragen.

Das Pflegegeld nach nach § 37 SGB XI beträgt monatlich 347 €.

Für die Kurzzeit– und Verhinderungspflege ist ein kombiniertes Entlastungsbudget von insgesamt 3.539 € pro Jahr abrufbar.
Die Verhinderungspflege wird von der Pflegeversicherung finanziert und von der Pflegekasse übernommen.

Für die Wohnraumanpassung, Hilfsmittel, Haltegriffe, etc. können einmalig bis zu 4.180 € beantragt werden. Der Zuschuss gilt pro Maßnahme (z.B. Einbau eines Treppenlifts oder eines barrierefreien Badezimmers). Eine erneute Beantragung ist bei veränderten Bedürfnissen möglich.

Ein Zuschuss zum Hausnotrufsystem ist auf Antrag bei der Pflegekasse monatlich bis zu 25,50 Euro abrufbar.

Für digitale Pflegeanwendungen stehen bis zu 53 € monatlich zur Verfügung.


Pflegegrad 3: Kostenerstattung

Monatlich 131 € für Betreuungs- und Entlastungsleistungen (z.B. Hauswirtschaft oder Grundpflege, Alltagsbegleitung oder auch Einkaufshilfe). Der Entlastungsbetrag kann angespart und bis zum 30.06. des Folgejahrs genutzt werden.

Es besteht Anspruch auf Pflegesachleistungen bis zu 1.497 € monatlich für Kurzzeit- Tages- und Nachtpflege. Pflegebedürftige oder die Angehörigen von Pflegebedürftigen können statt Pflegesachleistungen ein Pflegegeld für die Pflege zu Hause beantragen.
Das Pflegegeld nach nach § 37 SGB XI beträgt monatlich 599 €.

Für die Kurzzeit– und Verhinderungspflege ist ein kombiniertes Entlastungsbudget von insgesamt 3.539 € pro Jahr abrufbar.
Die Verhinderungspflege wird von der Pflegeversicherung finanziert und von der Pflegekasse übernommen.

Für die Wohnraumanpassung, Hilfsmittel, Haltegriffe, etc. können einmalig bis zu 4.180 € beantragt werden. Der Zuschuss gilt pro Maßnahme (z.B. Einbau eines Treppenlifts oder eines barrierefreien Badezimmers). Eine erneute Beantragung ist bei veränderten Bedürfnissen möglich.

Ein Zuschuss zum Hausnotrufsystem ist auf Antrag bei der Pflegekasse monatlich bis zu 25,50 Euro abrufbar.

Für digitale Pflegeanwendungen stehen bis zu 53 € monatlich zur Verfügung.

Pflegegrad 4: Kostenerstattung

Monatlich 131 € für Betreuungs- und Entlastungsleistungen (z.B. Hauswirtschaft oder Grundpflege, Alltagsbegleitung oder auch Einkaufshilfe). Der Entlastungsbetrag kann angespart und bis zum 30.06. des Folgejahrs genutzt werden.

Es besteht Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von 1.859 € monatlich für Kurzzeit- Tages- und Nachtpflege. Pflegebedürftige oder die Angehörigen von Pflegebedürftigen können statt Pflegesachleistungen ein Pflegegeld für die Pflege zu Hause beantragen. Das Pflegegeld beträgt monatlich 800 €.

Für die Kurzzeit– und Verhinderungspflege ist ein kombiniertes Entlastungsbudget von insgesamt 3.539 € pro Jahr abrufbar.
Die Verhinderungspflege wird von der Pflegeversicherung finanziert und von der Pflegekasse übernommen.

Für die Wohnraumanpassung, Hilfsmittel, Haltegriffe, etc. können einmalig bis zu 4.180 € beantragt werden. Der Zuschuss gilt pro Maßnahme (z.B. Einbau eines Treppenlifts oder eines barrierefreien Badezimmers). Eine erneute Beantragung ist bei veränderten Bedürfnissen möglich.

Ein Zuschuss zum Hausnotrufsystem ist auf Antrag bei der Pflegekasse monatlich bis zu 25,50 Euro abrufbar.

Für digitale Pflegeanwendungen stehen bis zu 53 € monatlich zur Verfügung.

Pflegegrad 5: Kostenerstattung

Monatlich 131 € für Betreuungs- und Entlastungsleistungen (z.B. Hauswirtschaft oder Grundpflege, Alltagsbegleitung oder auch Einkaufshilfe). Der Entlastungsbetrag kann angespart und bis zum 30.06. des Folgejahrs genutzt werden.

Es besteht Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von 2.299 € monatlich für Kurzzeit- Tages- und Nachtpflege. Pflegebedürftige oder die Angehörigen von Pflegebedürftigen können statt Pflegesachleistungen ein Pflegegeld für die Pflege zu Hause beantragen. Das Pflegegeld beträgt monatlich 990 €.

Für die Kurzzeit– und Verhinderungspflege ist ein kombiniertes Entlastungsbudget von insgesamt 3.539 € pro Jahr abrufbar.
Die Verhinderungspflege wird von der Pflegeversicherung finanziert und von der Pflegekasse übernommen.

Für die Wohnraumanpassung, Hilfsmittel, Haltegriffe, etc. können einmalig bis zu 4.180 € beantragt werden. Der Zuschuss gilt pro Maßnahme (z.B. Einbau eines Treppenlifts oder eines barrierefreien Badezimmers). Eine erneute Beantragung ist bei veränderten Bedürfnissen möglich.

Ein Zuschuss zum Hausnotrufsystem ist auf Antrag bei der Pflegekasse monatlich bis zu 25,50 Euro abrufbar.

Für digitale Pflegeanwendungen stehen bis zu 53 € monatlich zur Verfügung.

Unsere Leistungsangebote in der Verhinderungspflege.

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