Häufige Fragen

1. Wer bezahlt die Verhinderungspflege (VH)?

Die Verhinderungspflege wird von der Pflegekasse (Krankenkasse) bezahlt.

2. Wer kann die Verhinderungspflege ausführen?

Jeder kann die Verhinderungspflege ausführen. Die VH ist nicht leistungsgebunden oder personenbezogen. Bei Wiebke in Friesland achten wir darauf, dass unser Netzwerk qualifizierter Betreuungskräfte stets auf dem neusten Wissensstand ist. Wichtige psychische Kernkompetenzen wie Einfühlungsvermögen oder nonverbale Kommunikationsfähigkeiten setzen wir bei unseren Netzwerkpartnern und Betreuungskräften voraus.

3. Wie hoch ist die Bezahlung bei Wiebke?

Da jede Anfrage bezüglich Betreuungsart und -umfang sehr individuell ist, gibt es bei Wiebke keine generische Preisliste. Es gibt gesetzlich festgelegte Vergütungen seitens der Pflegekassen. Damit unsere Leistungen wirklich von jeder und jedem kostengünstig in Anspruch genommen werden können, erhalten Sie bei Wiebke ein kostenloses* persönliches Erstgespräch mit jeder Menge Hintergrundwissen und Fachexpertise! Nach einem ersten Kennenlernen und der Abfrage des Istzustandes sowie Ihrem Bedarf an Unterstützung informieren wir Sie transparent und vollumfänglich bezüglich Kostennoten einzelner Pflege- und/oder Betreuungsleistungen bzw. auch über die Vergütung durch die Pflegekasse.
Als preisliche Richtwerte gelten aktuell bei Wiebke ab 01.01.2024 für Betreuungsleistungen 38,50 € und für Verhinderungspflege 40,50 €.

*Bitte haben Sie Verständnis, dass unser ausführliches Beratungsgespräch bei Ihnen vor Ort mit einer Beratungspauschale von 36 € (USt befreit nach§ 4 UStG) nur dann in Rechnung gestellt wird, sollten Sie unsere Dienstleistungen anschließend nicht in Anspruch nehmen wollen. Wiebke Verhinderungspflege übernimmt keine Rechtsberatungen! Diese Schutzgebühr im Rahmen einer Beratungspauschale von 36 € bei Nichtbeauftragung schützt unser Unternehmen zudem vor Interessenten ohne ernsthaften Absichten an unseren Dienstleistungen (z.B. Angebotssammlern).

4. Wie alt sind die Kunden, die bei Wiebke versorgt und betreut werden?

Die Klienten sind in der Regel zwischen 60 und 90 Jahren alt.

5. Wo findet die Verhinderungspflege statt?

Unsere pflegebedürftigen Klienten werden hauptsächlich von uns im eigenen gewohnten Umfeld versorgt. Außentermine bei Ärzten oder Freizeitgestaltungen außer Haus sind jederzeit möglich. Ein Personenbeförderungsschein liegt vor.

7. Wie lange kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden?

Die Verhinderungspflege kann für 6 Wochen im Jahr, am Stück oder verteilt auf das Jahr, in Anspruch genommen werden.

8. Wie viel finanzielle Unterstützung steht seitens der Pflegekasse zur Verfügung?

Hier finden Sie die Pflegegrade 2 bis 5, detailliert beschrieben, mit den dazugehörigen Leistungsansprüchen.

9. Wann kann ich Wiebke am besten erreichen?

Wiebkes telefonische Beratungszeit ist werktags von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 15:00 bis 18:00 Uhr unter der Mobilfunknummer
0178 805 42 81.

10. Muss eine Anmeldung bei der Knappschaft erfolgen?

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

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